Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der GFK-Tec GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Bei Verträgen mit privaten Bauherren (Verbrauchern) gelten die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der jeweils gültigen Fassung; ergänzend findet die VOB/B Anwendung, sofern ausdrücklich vereinbart.
  3. In Fällen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs (beide Vertragspartner sind gewerblich tätig) gilt auch bei privaten Bauvorhaben die VOB/B.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
  3. Sofern etwaige Umlagen (z. B. Baustrom, Bauwasser, Bauwesenversicherung) nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, sind diese nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet.
  4. Das Angebot ist als Gesamtangebot zu verstehen. Mengenminderungen ab 10 % berechtigen uns zur Nachkalkulation.
  5. Bei Pauschalangeboten sind unvorhersehbare Zusatzarbeiten (z. B. nach der Untergrundvorbehandlung sichtbar werdende Risse, Ölverunreinigungen, unzureichende Haftzugswerte) nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Maßgeblich sind die im Angebot genannten Preise, sofern nicht ausdrücklich andere Preise vereinbart sind.
  3. Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
  4. Neukunden: Zahlung ausschließlich per Vorkasse, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  5. Den Preisen liegen die aktuellen Lohn- und Materialkosten zugrunde. Erhöhen sich diese nach Vertragsschluss, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung vor, sofern zwischen Vertragsabschluss und Ausführung mehr als drei Monate liegen.

§ 4 Arbeitszeiten und Zuschläge

  1. Die Einheitspreise des Angebots basieren auf einer Ausführung während der normalen Arbeitszeit.
  2. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben, gelten auf den regulären Stundensatz von 58 € zzgl. MwSt. folgende Zuschläge:
    • Arbeiten nach 20:00 Uhr sowie an Samstagen: + 25 %
    • Arbeiten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen: + 75 %
    • Arbeiten an Ostersonntag, Pfingstsonntag, 1. Mai und 1. Weihnachtstag (auch wenn nicht Sonntag): + 150 %
    • Arbeiten an allen anderen gesetzlichen Feiertagen, die nicht auf einen Sonntag fallen: + 150 %
  3. Fallen mehrere Zuschläge gleichzeitig an, werden diese additiv berechnet.

§ 5 Leistungsumfang und Zusatzleistungen

  1. Im Angebot sind nur die ausdrücklich beschriebenen Leistungen enthalten.
  2. Zusätzliche Leistungen werden zu den im Angebot genannten Einheitspreisen oder, falls nicht angegeben, zu den aktuellen Standardpreisen abgerechnet.
  3. Wir behalten uns vor, bei Kalkulationsfehlern oder erheblichen Abweichungen der zugrunde gelegten Mengen, Flächen oder Bauabschnitte, eine neue Kalkulation vorzunehmen.
  4. Abrechnung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf Grundlage eines örtlichen Aufmaßes oder von Rapporten.

§ 6 Baufreiheit und Baustellenvoraussetzungen

  1. Grundlage unserer Leistungen ist uneingeschränkte Baufreiheit und Zugänglichkeit der zu bearbeitenden Flächen.
  2. Die Flächen müssen geräumt, besenrein und trocken übergeben werden.
  3. Folgende Anschlüsse sind bauseits unentgeltlich bereitzustellen:
    • Baustrom 380 V / 32 A und 64 A, 3-Phasen-Drehstrom,
    • 220 V / 16 A (Klasse C),
    • ggf. Bauwasser im Umkreis von max. 50–100 m.
  4. Die Baustelle muss ausreichend von oben beleuchtet sein.
  5. Sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Absprachen mit angrenzenden Mietern/Eigentümern sind vom Auftraggeber einzuholen.
  6. Container für Bauschutt und restentleerte Verpackungen sind bauseits bereitzustellen. Fehlt ein Container, wird der Müll an einem vereinbarten Abstellort gesammelt; eine spätere Entsorgung durch uns erfolgt nicht.
  7. Ist der Container/Abstellort weiter als 75 m vom Ausführungsort entfernt, werden Mehraufwände als zusätzliche Arbeitsstunden berechnet.
  8. Stellplatzgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
  9. Geeignete Lagerflächen und Anfahrmöglichkeiten sind sicherzustellen.
  10. Bei Arbeiten über oder unter Niveau ist eine bauseitige Fördermöglichkeit (Kran, Aufzug, befestigte Rampe) bereitzustellen.
  11. Bau BG-konforme Sicherungsmaßnahmen (z. B. Absturzsicherung) sind bauseits zu treffen.
  12. Für Beschädigungen an in den Räumen verbleibenden Maschinen, Einbauten oder Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Technische Ausführungsbedingungen

  1. Maßtoleranzen bei GFK-Platten:
    • GFK-Platten werden händisch gefertigt. Es sind Abweichungen in der Plattenstärke von ca. ± 0,6–0,8 mm möglich.
    • Zuschnitt erfolgt per Wasserstrahlschneidanlage; minimale Maßabweichungen sind technisch bedingt.
  2. Baustellenbedingungen:
    • Staub, Schmutz und sonstige Beeinträchtigungen während der Applikation sind zu vermeiden.
    • Grund-, Sicker- oder andere Wässer, die von der Rückseite in das Bauwerk eindringen können, sind bauseits gemäß DIN 18531–18535 abzudichten.
    • Eventuell notwendige Trocknungsarbeiten, die bei Besichtigung nicht erkennbar waren, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
  3. Oberflächenvorbereitung und Beschichtungen:
    • Untergrundvorbehandlungen sind einmalige Arbeitsgänge (Strahlen, Schleifen etc.) und erfolgen nicht kreuzweise, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
    • Nach der Untergrundvorbehandlung aufstehende Fasern im Estrich oder Beton, die vorher nicht sichtbar waren, werden gegen Mehrkosten entfernt.
    • Wir können nicht garantieren, dass nach der Untergrundvorbehandlung die erforderlichen Haftzugswerte erreicht werden.
  4. Riss- und Fugenausbildung:
    • Risse werden nur bei statischen, trockenen Rissen verharzt.
    • Bewegungs- und Gebäudetrennfugen sind in die Beschichtung zu übernehmen oder nachträglich auszubilden.
    • Wartungsfugen unterliegen keiner Gewährleistung.
  5. Optische Erscheinungen:
    • Farbtonabweichungen bei Folgebeschichtungen sind möglich.
    • Bei nicht UV-stabilen Farbtönen kann es zu Vergilbungen kommen.
    • Materialbedingte Rollspuren, Schatten oder Walzspuren sind technisch unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
  6. Nutzungshinweise:
    • Rutschhemmende Oberflächen können einer schnelleren Abnutzung unterliegen.
    • Stuhlrollenbelastung erfordert geeignete Schutzmatten.
    • Starke Punktbelastungen (z. B. Werkbänke) sind durch Lastverteilplatten abzufangen.
    • Gummibereifung kann zu dauerhaften Verfärbungen führen.

§ 8 Untergründe

  1. Untergründe wie Beton, Estrich, Fliesen und Gussasphalt müssen den gültigen DIN-Normen für Industrieböden entsprechen, frei von Putz- und Mörtelresten sein und keine Fehlstellen aufweisen.
  2. Chemische Zusätze im Untergrund, die die Haftung gefährden, sind uns vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Ohne Hinweis erfolgt keine Prüfung.
  3. Bei Beschichtungen nach WHG wird ein wasserundurchlässiger, rissweitenbeschränkter Beton vorausgesetzt.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

  1. Haftung ist auf die Deckungssumme und den Umfang unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
  2. Keine Gewähr für:
    • normale Abnutzung,
    • Schäden durch unsachgemäße Behandlung,
    • Untergrundmängel (z. B. rückseitige Durchfeuchtung, statisch bedingte Risse).
  3. Optische Abweichungen, die die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Minderung.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und Hilfsstoffe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz.

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