AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Sofern etwaige Umlagen (z.B. Baustrom, Bauwasser oder Bauwesenversicherung) 

nicht eindeutig in unserem Angebot aufgeführt sind,

haben wir sie  in unserem Angebot nicht berücksichtigt und diese müssen noch hinzugerechnet werden.

Zahlungsbedingung: 21 Tage netto

Die Einheitspreise des Angebotes basieren auf einer Ausführung der Leistungen während der normalen 

Arbeitszeit. 

Wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben, wird für folgende Arbeiten ein Zuschlag auf unseren 

Stundensatz von 58 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet:

Arbeiten nach 20:00 Uhr, sowie an Samstagen 25%

Arbeiten an Sonntagen und Feiertagen die auf einen Sonntag fallen 75%

Arbeiten an Oster- und Pfingstsonntag, 1. Mai und 1. Weihnachtstag auch wenn diese auf einen Sonntag

fallen 150%

Arbeiten an allen anderen Feiertagen die nicht auf einen Sonntag fallen 150%

Sollten mehrere Zuschläge zutreffen, werden diese nebeneinander berechnet.

Im Angebot sind Leistungen beschrieben, die zu den genannten Einheitspreisen abgerechnet werden.

Müssen zusätzliche Leistungen erbracht und abgerechnet werden, erfolgen diese zu den Einheitspreisen im

Angebot oder nachrangig falls nicht angegeben.

Sollte aus irgendeinem Grund ein Kalkulationsfehler auftreten (Andere Anzahl der Bauabschnitte, Größe der 

zu behandelnden Fläche bzw. Schadenstellenmassen, Leistungsänderungen etc.), behalten wir uns vor, 

dieses Angebot neu zu kalkulieren.

Unser Angebot ist als 

Gesamtangebot zu betrachten. Massenminderung von 10% und mehr berechtigen zur Nachkalkulation.

Unsere Prämisse ist es, alle notwendigen visuellen Leistungen im Vorfeld zu benennen und anzumelden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Pauschalangeboten etwaige unvorhersehbare Zusatzarbeiten 

(z.B. nach der Untergrundvorbehandlung sichtbar werdende Risse, Ölkontamination oder nicht ausreichende 

Haftzugswerte) mit dieser Pauschale nicht abgedeckt sind.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung aufgrund eines örtlichen Aufmaßes oder 

Rapporten. 

Die Bautagesberichte sind täglich von einer autorisierten Person zu unterzeichnen. 

Sollte die autorisierte Person nicht wie vereinbart zur Unterzeichnung und Kontrolle erscheinen, liegt die 

Beweispflicht gemäß § 14 Abs. 2 VOB/B beim Auftraggeber und berechtigt nicht zur Rechnungskürzung. 

Nach Beendigung der Verlegearbeiten sind die Arbeiten von einer autorisierten Person abzunehmen. 

Für den Fall das niemand anwesend ist, beginnt die Abnahme mit der Nutzung unserer Leistung.

Den Preisen liegen die heutigen Lohn- und Materialkosten zugrunde. Ändern sich diese, müssen wir uns eine 

Preisanpassung vorbehalten.

Je nach Auftragslage führen wir die Leistungen mit eigenen Mitarbeitern oder Ringpartnern aus.

Grundlage unserer Bauleistung ist die VOB Teil B in der jeweils gültigen Fassung. 

Bei privaten Bauherren gilt das BGB 2018. In Fällen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs 

(sowohl AG als auch AN sind gewerblich Tätig) gilt auch bei privaten Bauvorhaben die VOB Teil B.

Unser Angebot ist freibleibend.

Die Baufreiheitsbedingungen entsprechen den Angaben der jeweiligen technischen Merkblätter des 

Materialherstellers (z.B. Bauteil- und Umgebungstemperatur min + 12 Grad, max. + 30 Grad,

Untergrund < 4% nach CM-Methode und Luftfeuchtigkeit max. 80%, ferner muss der Taupunkt mindestens 3 

Grad über der Untergrundtemperatur liegen). 

Bei unserer Kalkulation sind wir von uneingeschränkter Zugänglichkeit und Baufreiheit der Flächen 

ausgegangen. Die Fläche muss demnach geräumt, besenrein und trocken sein.

Der erforderliche Baustrom 380 V 32 A und 64 A, 3 Phasen Drehstrom, 220 V 16 A Klasse C und wenn nötig

ggf. Bauwasser, im Umkreis von ca. 50-100 m werden bauseits unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Die Baustelle muss ausreichend mit Licht von oben ausgeleuchtet sein und alle ggf. erforderlichen 

Genehmigungen sind ebenfalls bauseits vorliegend bzw. beantragt und erteilt worden. Baufreiheit ist auch mit 

angrenzenden Mietern oder Eigentümern bauseits abzustimmen.

Anfallender Bauschutt als auch restentleertes Verpackungsmaterial und Blechgebinde wird, wenn nicht 

ausdrücklich in unserem Angebot erwähnt in bauseits vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Container 

entsorgt nach Absprache mit AG.

Sollte der bauseitige Container nicht vorhanden sein, wird der anfallende Müll etc. an einen vereinbarten 

Abstellort gestellt und im Nachhinein nicht vom Auftragnehmer beseitigt.

Ein geeigneter Abstellort im unmittelbaren Umkreis und etwaige Abstellgenehmigungen, müssen vorab durch 

den AG geklärt sein.

Ferner sind ggf. anfallende Stellplatzgebühren durch den AG zu entrichten. 

Sollte der Container oder die Entsorgungsmöglichkeit weiter als 75m Fußweg vom Ausführungsort entfernt 

sein, wird der Mehraufwand in Form von Arbeitsstunden dem AG in Rechnung gestellt.

Je nach Einsatz von Gerätschaften zur z.B. Oberflächenvorbereitung, kann es bei vorhanden angrenzenden 

Bestandsflächen zu Kratzern, Staub oder Schmutzeintrag bei der Überfahrbarkeit kommen.  

Bei dünnen Versiegelung – oder Beschichtungssystemen ist, je nach Vorbereitungsverfahren, 

ggf. die Strahlrauigkeit sichtbar.

Stoffe sind vor und während der Applikation und Oberflächenvorbereitung, bauseits gänzlich zu vermeiden.

Wenn Grund-, Sicker- oder andere Wässer von der Rückseite in das Bauwerk eindringen können, ist dies 

gemäß DIN 18531 bis DIN 18535 bauseits abzudichten.

Eventuell notwendige Trocknungsarbeiten, die bei der Besichtigung nicht erkennbar bzw. abzuschätzen 

waren, werden als Zusatzarbeit nach Zeitaufwand berechnet. 

Bauseits ist eine vollständige Vortrocknung zu leisten (Entfernen der Wasserpfützen, Restfeuchtigkeit von 

Reinigungsarbeiten, etc.)

Bei Abklebe arbeiten für die Sockelbeschichtung im gestrichenen Wandbereich kann es ggf. zum teilweisen 

Ablösen der Wandfarbe incl. Putz kommen, wenn das Klebeband entfernt wird. Selbiges gilt auch beim Setzen

und Entfernen von Staubschutzwänden.

Sollten Nacharbeiten durch den Maler in diesen Bereichen erforderlich werden, werden diese Kosten nicht von

der Firma GFK-Tec GmbH getragen, sondern müssen bauseits nachgearbeitet 

werden.

Bei Flüssigkunststoffharzen kann trotz sorgfältigem abkleben, ein Unterlaufen der Beschichtung nicht komplett

verhindert werden.

Sofern ein restloses entfernen der Beschichtung gewünscht wird, würde dies nach Aufwand gemäß 

Stundenlohn abgerechnet werden.

Bei aufbauenden Beschichtungen ist ein entstehender Höhenunterschied unvermeidbar.

Gute Zugänglichkeit, Anfahrmöglichkeit sowie Lagerflächen für Maschinen und Material müssen gegeben sein.

Bei Stockwerkbauten muss bauseitig eine Förderungsmöglichkeit für Material und Maschinen vorhanden sein. 

Unsere Maschinen können bauartbedingt (Maße und Gewicht) nur ebenerdig zum Einsatz kommen. Bei 

Arbeiten unter oder über Niveau ist das Verbringen der Geräte durch Kran, Aufzug, befestigte Rampe oder 

ähnliches zu gewährleisten. 

Wir übernehmen keine Haftung für Maschinen, maschinelle Anlagen, Einbauten und sonstige Gegenstände, 

die während unserer Arbeiten in den Räumen verbleiben.

Bau BG konforme Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Absturzsicherung in Gruben müssen bauseits getroffen

Werden.

Für Schäden an Einbauten, verdeckt liegenden Rohren und Kabeln als auch Leitungen, übernehmen wir keine

Haftung.

Bei evtl. Strahl- oder Schleifarbeiten kommt es zu geringfügiger Staubentwicklung. Unsere Arbeiten können 

nur staub arm durchgeführt werden. Beim Aufnehmen und Verladen entsteht in geringeren Mengen Staub. 

Hierfür und damit eventuell verbundene Folgekosten wie, z.B. das Auslösen der Rauchmelder, übernehmen 

wir keine Haftung. Es muss zwingend dafür gesorgt werden, dass Türen und Tore in Waage zum Boden 

eingebaut werden oder eingebaut sind. Etwaige selbstschließende Dichtungen oder elektronische Schnelllauf 

Tore müssen bauseits entfernt oder deaktiviert werden. Sollten nach den Beschichtungsarbeiten erneute 

Einstellarbeiten notwendig sein, sind diese vom Auftraggeber zu entrichten.

Zwischen- und Wartezeiten durch Unterbrechung, die ohne unser Verschulden hervorgerufen wurden, werden 

gesondert entsprechend dem Stundensatz im Angebot abgerechnet. 

Die Wartestunde der Kolonne abweichend 190 €/Std 

Bei nicht UV stabilen Farbtönen kann es bei dauerhaftem Einfluss von UV-Bestrahlung zu Vergilbungen 

kommen. Bei ableitfähigen Beschichtungssystemen können die schwarzen Kohlefaserpartikel sichtbar sein! 

Bei Folgebeschichtungen kann es aufgrund des Alterungsprozesses und der Nutzung zu Farbabweichungen, 

ausgehend vom eingebrachten RAL-Farbton, kommen. Die technischen Eigenschaften des 

Beschichtungssystems bleiben hiervon unberührt. Die angebotenen Farbtöne sind angenäherte RAL 

Farbtöne. Eventuelle Rollspuren und Schatten in den frisch versiegelten Flächen sind materialbedingt nicht 

auszuschließen. Bei Streif- und Schlaglicht sichtbar werdende Unebenheiten in der Oberfläche von 

Kunststoffbelägen sind zulässig, wenn die Maßtoleranzen nach DIN 18202, Teil 5, Tabelle 3, Zeile 3 

eingehalten wurden!

Gewährleistung und Haftung:

Etwaige Haftungsansprüche sind beschränkt auf die Deckungssumme und den Deckungsumfang der von der 

Firma GFK Tec GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind die üblicherweise auftretenden Abnutzungserscheinungen, 

durch unsachgemäße Behandlung entstehende Beschädigungen und durch mangelnde Pflege entstehende 

Verschmutzungen. 

Für Beschädigungen durch Dritte an der jeweiligen Oberfläche, welche nach Abschluss der Arbeiten 

entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung. Für Schäden, die aus dem Untergrund zurückzuführen sind, 

wie zum Beispiel:

rückseitiger Durchfeuchtung

Rissbildung durch statische Belastung oder aus dem alten Untergrund

Ablösung der Beschichtung durch unübliche Zuschlagstoffe im Beton wie Flintstein oder Grauwacke sowie 

Alkalitreiben

Ablösung der Beschichtung durch Trennmittel bzw. lackbenetzungsstörende Stoffe auf dem Untergrund 

übernehmen wir keine Gewährleistung.

Optische Mängel beeinträchtigen nicht die Funktionstüchtigkeit der Fläche und berechtigen nicht zum 

vollständigen Einbehalt der vollständigen Forderungen. 

Die auszuführenden Leistungen sind handwerkliche Leistungen, bei denen ggfls. auch Unregelmäßigkeiten 

durch die Versiegelung auftreten können. 

Bei mattierten / versiegelten Flächen kann z.B. durch Lichtreflexionen Streifenbildung erkennbar sein, die 

keinen Mangel darstellen und durch den Auftraggeber akzeptiert werden.

Je nach Flächengröße kann es sein, dass es nötig ist die zu beschichtende Fläche in Abschnitte zu unterteilen.

Lassen sich die hierdurch entstehenden Ansätze nicht vermeiden (z.B. durch Anarbeiten an 

Gebäudetrennfugen), entsteht eine unvermeidbare Sichtbarkeit der Ansätze.

Eigentumsvorbehalt:

Sämtliche auf die Baustelle gelieferten Waren und Hilfsstoffe bleiben bis zum Einbau bzw. der vollen

Bezahlung Eigentum der Firma GFK-Tec GmbH

   

Untergründe:

Vor Beginn der Arbeiten werden die Oberflächen und der Untergrund vom Auftragnehmer nach VOB auf ihre 

Eignung geprüft (Restfeuchtigkeitsmessung, Haftzugwert, Rautiefe). 

Mängel, die die eigene Leistung beeinträchtigen können, werden beanstandet (VOB/B §4 Absatz 3).

Unser Angebot basiert auf einer Beschichtung, die dem Untergrund folgend eingebaut wird. Ein evtl. 

notwendiger Ebenheitsausgleich muss gesondert verhandelt werden.

Nach der Untergrundvorbehandlung sich aufstellende Fasern im Estrich oder Beton, die vorher nicht 

ersichtlich sind, müssen gegen Mehrkosten entfernt werden.

Die auszuführenden Beläge passen sich dem einmalig bei mittlerer Geschwindigkeit gestrahlten, gefrästen 

bzw. geschliffenen Untergrund an.

Sofern nicht im Angebot ausdrücklich anders beschrieben, sind unsere Untergrundvorbehandlungen einmalige

Arbeitsgänge und z.B. beim Strahlen nicht kreuzweise.

Wir können nicht garantieren, dass nach der Untergrundvorbehandlung die erforderlichen Haftzugswerte 

erreicht werden.

Rutschhemmende Oberflächen können, je nach Beanspruchungsgrad und Betriebsart, einer früheren 

Abnutzung unterliegen.

Als Untergründe für unsere Beschichtungssysteme kommen grundsätzlich Beton, Estrich, Fliesen und 

Gussasphalt in Frage. 

Bei Beton, Estrich und Gussasphalt müssen diese der Güte der aktuell gültigen DIN-Normen für 

Industrieböden entsprechen, frei von Putz- und Mörtelresten sein und keine Fehlstellen (Hohllagen, 

Holzkohleeinschlüsse, Löcher etc.) aufweisen.

Beton und Estrich dürfen keine Zusätze beinhalten, da diese eine dauerhafte Haftung der 

Beschichtungssysteme gefährden. Sollten Binde-, Gleit-, Curringmittel oder andere chemische Zusatzstoffe 

verwendet worden sein, so sind wir umgehend vor Ausführung der Leistungen darüber zu informieren. 

Chemische Zusätze können nur durch aufwendige Untersuchungsverfahren nachträglich ermittelt werden. 

Ohne konkreten Hinweis führen wir solchen Untersuchungen nicht durch. Gussasphalt kann unter Belastung 

eindrücken oder verwalken. Hier sollten zur Lastverteilung bei z.B. Werkbänken Stahlplatten unterlegt werden.

Für Beschichtungen nach Wasserhaushaltsgesetz gehen wir von einem der Zulassung des 

Beschichtungssystems entsprechenden wasserundurchlässigen und rissweitenbeschränkten bauseitigen 

Beton aus.

Deshalb Schmutz vermeiden; durch richtig integrierte Schmutzschleusen und Sauberlaufzonen kann die

Verschmutzung auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Bei Beanspruchung der Versiegelung durch Stuhlrollen, Auslegen von „Schutzmatten“ aus Polycarbonat 

erforderlich. Stark reibende Beanspruchung, wie „durchdrehende“ Fahrzeugbereifung führt zu „Aufreiben“ oder

„Aufbrennen“ der Oberfläche. Gummibereifungen an Fahrzeugen oder Transportgeräten können irreversible 

Verfleckungen/ Verfärbungen durch dunkle Weichmacherwanderung verursachen. Applikationsbedingte 

„Walzspuren“ und „Überlappungen“ bleiben sichtbar; sie können nicht vollständig vermieden werden. Sollten 

während der Trocknungsphase Insekten, Staubpartikel oder Haare in die Beschichtung gelangen, sind diese 

nicht entfernbar und bleiben optisch sichtbar.

Die zuvor genannten Erscheinungen sind ganz normal und haben keinen Einfluss auf die technischen

Eigenschaften des händisch eingebauten Fläche.

Da es sich hier um einen funktionalen Nutzbelag handelt,

sind Schläge und eine leichte Welligkeit kein Mangel, sondern typisch für dieses System.

Die durch den Untergrund in die Beschichtung 

übertragen werden und über die Rißüberbrückungseigenschaften des Systems hinaus gehen, unterliegen 

nicht der Gewährleistungspflicht! Ebenso Rissbildung an Fugen, die vor Ausführung nicht als solche erkennbar

sind und wozu wir keine detaillierten Informationen erhalten haben. 

Rissaufnahme und Ermittlung der Rissmerkmale. 

Wir gehen bei Rissverharzung von statischen und nicht feuchten Rissen 

aus. Bei auf Kundenwunsch mittels Mörtel geschlossenen Sollbruchstellen oder alten nicht mehr 

relevanten Fugen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es hier zu erneuter Rissbildung, Aufschlüsselung, 

Abplatzungen durch z.B. Bewegung oder Ausdehnung kommen kann.

Konstruktive Bewegungsfugen und Gebäudedehnfugen sind in der Regel in die Beschichtung zu übernehmen,

entweder durch Einbau von entsprechenden Fugenprofilen oder durch das nachträgliche Ausbilden der Fugen.

Wartungsfugen unterliegen keiner Gewährleistung. Fugen die chemischen, mechanischen oder thermischen 

Belastungen unterliegen sind Wartungsfugen.

Das folgende Angebot bzw. Leistungsverzeichnis ist keine Planungsleistung, sondern lediglich 

ausdrücklich ein Ausführungsvorschlag und ersetzt auch nicht die Planungsleistung eines Architekten oder 

Fachplaners.

Die vorgenannten Punkte sind Richtfaktoren, die im Einzelfall variieren können. 

Um eine nachhaltige Leistung erbringen zu können ist eine Klärung der Variationsmöglichkeiten im Vorfeld mit 

uns zu führen.

Um oben genannte Laminierarbeiten durchführen zu können, ist es zwingend erforderlich, im Besitz einer gültigen Prüfungsbescheinigung nach DVS 2220 zu sein. Diese ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Aufmaße.

Bei Fragen zu diesem Angebot wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.